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Allgemeine Geschäftsbedingungen



der Multimedia Agentur Björn Stut
Stand Januar 2009

1. Geltungsbereich

1.1. Alle Leistungen und Lieferungen von Waren der Multimedia Agentur Björn Stut (im folgenden „Auftragnehmer“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) und sind auch Vertragsbestandteil zukünftiger Lieferungen und Leistungen, unabhängig davon, ob ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Die Gültigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich abbedungen.

2. Vertragsumfang und Gültigkeit

2.1. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und unterschrieben werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2.2. Erteilte Aufträge sind nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Auftragnehmer verbindliche Festaufträge, wenn der Auftraggeber nicht sofort – innerhalb von 2 (zwei) Werktagen – schriftlich widerspricht.
2.3. Das Angebot wird durch die schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung) des Auftraggebers Vertragsgegenstand. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erfolgt in der Auftragsbestätigung (siehe auch Punkt 3.1ff). Diese wird ebenfalls Vertragsgebenstand.
2.4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots durch den Auftraggeber gelten als neues Angebot und bewirken Änderungen der Preis- und Lieferkonditionen.
2.5. Soweit der Auftragnehmer kostenlose Leistungen und Dienste für den Auftraggeber erbringt, können diese jederzeit – mit Vorankündigung per email oder per Brief – eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.

3. Leistung und Prüfung

3.1. Grundlage für die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung (Auftragsbestätigung), die der Auftragnehmer aufgrund der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Ausarbeitung erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Der Auftraggeber ist verpflichtet diese innerhalb der Normalarbeitszeit (Montag bis Freitag von 8 Uhr – 17 Uhr) und auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.
3.2. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und schriftlich beim Genehmigungsvermerk zu unterfertigen.
3.3. Nachträgliche Änderungswünsche sind als Vertragsänderungen zu verstehen und bewirken Änderungen der Preis- und Lieferkonditionen. Sie bedürfen der Schriftform und werden leistungsbezogen nach tatsächlichen Aufwand zu dem jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.
3.4. Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3.5. Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation (z.B. im Sinne eines Vorentwurfes oder Rohkonzeptes) zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung, ein angemessenes Entgelt gilt jedoch jedenfalls als vereinbart.
3.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Die Auswahl dieser Dritten obliegt allein dem Auftragnehmer.
3.7. Erbrachte Dienstleistungen bedürfen bei Übernahme durch den Auftraggeber einer Abnahmebestätigung. Eventuell auftretende Mängel – das sind Abweichungen von der genehmigten Leistungsbeschreibung – sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Unterfertigung der Abnahmebestätigung schriftlich zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die erbrachte Dienstleistung als abgenommen. Alle danach in Auftrag gegebenen Korrekturen bzw. Änderungen werden dann gesondert in Rechnung gestellt.
3.8. Für den Fall, dass sich im Zuge der Leistungserbringung vom Auftragnehmer herausstellen sollte, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Beide Vertragsparteien sind in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin angefallenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

4. Dauer des Vertragsverhältnisses

4.1. Drittleistungs-, Wartungs- und Betreuungsverträge werden grundsätzlich für 1 (ein) Jahr abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde (es gilt das Datum des Vertragsabschlusses). Nach Ablauf des Jahres verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein weiteres Jahr. Wünscht der Auftraggeber keine weitere Verlängerung, so kann das Vertragsverhältnis bis jeweils 3 (drei) Kalendermonate vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres schriftlich zum Monatsletzten gekündigt werden. Entscheidend ist das Datum der Postaufgabe.

5. Domainregistrierung, Freistellung

5.1. Bei der Beschaffung und/oder Pflege von Domains wird der Auftragnehmer zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Der Auftragnehmer hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragte(n) Domain(s) überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
5.2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung und/oder Billigung einer Internet-Domain beruhen, hiermit frei.

6. Preise, Steuern und Gebühren

6.1. Alle Preise verstehen sich – sofern nichts anderes angeführt – in EURO ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den (die) vorliegenden Auftrag (Aufträge).
6.2. Gegebenenfalls anfallende Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Abweichungen davon müssen schriftlich vereinbart werden.
6.3. Preiserhöhungen innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber die Preiserhöhung nicht binnen 4 (vier) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung per E-Mail oder per Brief widerspricht.

7. Zahlungsmodalitäten

7.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer sind grundsätzlich innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Geleistete Vorauszahlungen werden angerechnet.
7.2. Die vereinbarten Entgelte für Drittleistungen (z.B. Webhosting) sowie Wartungs- und Betreuungsverträge sind grundsätzlich im Vorhinein innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Geleistete Vorauszahlungen werden angerechnet.
7.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Wahlweise kann sich der Auftragnehmer die Erbringung noch offener Leistungen nur gegen Vorauszahlung ausbedingen.
7.4. Bei Zahlungsverzug kommt der Auftraggeber ohne Mahnung am Fälligkeitstag in Verzug. Im Falle des Verzugs gelten Verzugszinsen in Höhe von 3 (drei) Prozent über der jeweiligen Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen abgerundet auf den nächsten 1/4tel-Prozentpunkt als vereinbart. Eigene sowie fremde Betreibungskosten auch eines Inkassoinstitutes für fällige Forderungen sind vom Auftraggeber zu tragen und werden der Hauptforderung zugeschlagen. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen führt ohne weiteres zur sofortigen Fälligkeit aller noch offenen Forderungen („Terminverlust“).
7.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
7.6. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

8. Liefertermin

8.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
8.2. Die Erfüllungstermine können jedoch nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vereinbarten Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig gemäß der Leistungsbeschreibung (Auftragsbestätigung) zur Verfügung stellt. Leistungsverzögerungen sowie Kostenerhöhungen durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellten Unterlagen sind nicht vom Auftragnehmer zu vertreten und können nicht zu Schadenersatz- und Haftungsansprüchen führen. Daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8.3. Bei Aufträgen, die mehrere Teilprojekte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teilleistungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.

9. Rücktrittsrecht

9.1. Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden vom Auftragnehmer ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Brief vom betreffenden Vertrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Dienstleistung zu wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.
9.2. Alle Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit vom Auftragnehmer liegen (insbesondere Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Erkrankungen, etc.) entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung und gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
9.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung vom Auftragnehmer möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat der Auftragnehmer das Recht neben den erbrachten Leistungen sowie aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 30 (dreißig) Prozent des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
9.4. Der Auftragnehmer ist bei vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, bestehende Verträge jederzeit fristlos zu kündigen.

10. Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

10.1. Der Auftraggeber ist für den Inhalt seiner Internet-Seiten selbst verantwortlich. Für eventuelle Verstöße gegen Gesetzte der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen internationale Abkommen oder völkerrechtliche Verträge haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Auftraggebers auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Internet-Präsenz resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und den Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ansprüche, die von Dritten gegen den Auftraggeber erhoben werden, etwa im Fall von wettbewerbs- oder markenrechtlichen Verletzungen.
10.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
10.3. Der Auftraggeber ist über die Angaben von Referenzen selbst verantwortlich. Bei falschen Auskünften bzw. unerwünschter Präsenz von Referenzfirmen haftet der Auftraggeber in vollem Umfang selbst.

10.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich,

10.4.1. alle zur Auftragsausführung erforderlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere Texte, Grafiken, Bilder, Logos, Tabellen, etc. fristgerecht und wahrheitsgemäß in digitaler Form zur Verfügung zu stellen,
10.4.2. Änderungen von Anschrift, Telefonnummer usw. dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen,
10.4.3. den Auftragnehmer einen Ansprechpartner und Projektverantwortlichen zu benennen,

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Bis zur vollständigen Zahlung des vertraglich vereinbarten Honorars bleiben alle vom Auftragnehmer realisierten Leistungen in dessen Eigentum.


12. Gewährleistung

12.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Abnahme (siehe auch Punkt 3.7. f) der vereinbarten Leistung (gemäß Punkt 3.1. ff) schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigten Mängel werden diese in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Preisminderung wird bei zumutbarer Verbesserungsmöglichkeit ausgeschlossen.

12.2. Für Dienstleistungen, die durch den Auftraggeber oder Dritte nachträglich verändert wurden, erlischt die Gewährleistung durch den Auftragnehmer.


13. Haftung

13.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Höhe des Schadenersatzanspruches ist mit der Höhe des Auftragswertes beschränkt.
13.2. Der Auftragnehmer haftet nicht für die auf der Internet-Präsenz des Auftraggebers veröffentlichten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
13.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine fehlerhafte Ausgabe der Seiten auf anderen Browsern als vereinbart. Insbesondere besteht aufgrund dessen kein Recht auf kostenlose Nachbesserung der Seiten. Dies gilt ebenso bei der fehlerhaften Ausgabe der Seiten auf einem Drucker.
13.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Annahme und Platzierung der Eintragung bei Suchdiensten. Dies gilt auch für die gelisteten Informationen.
13.5. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Auftragnehmer oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienstleistungen vom Auftragnehmer oder dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

14. Urheberrecht

14.1. Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden an sämtlichen nach dem Urhebergesetz schutzfähigen Leistungen der Internetpräsenz ein ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.
14.2. Die Rechteeinräumung steht unter der Bedingung der endgültigen Zahlung des vereinbarten Honorars.
14.3. Der Auftragnehmer wird berechtigt, in üblicher Größe und Form einen Urhebernachweis anzubringen.
14.4. Der Auftragnehmer kann auf seiner eigenen Webseite den Kunden in seine Referenzliste aufnehmen und mit einem Link auf die Internetpräsenz des Kunden verweisen sowie einen Link zur Webseite des Auftragnehmers auf die Webseite des Kunden setzen.

15. Datenschutz

15.1. Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell, insbesondere EDV-mäßig verarbeitet.
15.2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, können Informationen über den Auftraggeber Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung einer Domain notwendig ist.
15.3. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.

16. Referenz

16.1. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.


17. Schlussbestimmungen

17.1. Sollten einzelne Bestimmungen oder Bestimmungen in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall werden die Vertragsparteien einvernehmlich eine gültige bzw. wirksame Bestimmung ersatzweise festlegen, welche der unwirksamen Bestimmung inhaltlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
17.2. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach deutschem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz vom Auftragnehmer als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

18. Gültig bis auf Widerruf

19. Konstanz, im Januar 2009